Sie kommen immer dann auf den Markt, wenn das Patent für das Original abgelaufen ist. In der Europäischen Union beträgt der Patentschutz für ein Medikament in der Regel 20 Jahre. Während dieser Zeit dürfen keine Generika mit identischen Wirkstoffen angeboten werden. Erst nach Ablauf des Patents können Generika-Hersteller ihre Präparate verkaufen. Dazu gehören zum Beispiel Schmerztabletten oder Cremes gegen Pilzinfektionen.
(Quelle: „Pro Generika“)