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Generika sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe identisch mit denen von Erstanbieterpräparaten sind. Sie sind damit bioäquivalent und wirken genauso wie das „Original“. Grundsätzlich kann ein Generikum erst dann hergestellt werden, nachdem der Patentschutz des Erstanbieterpräparats erloschen ist. Generika unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von den jeweiligen Erstanbieterpräparaten: Sie sind wesentlich günstiger.

Heute lassen sich mit Generika die meisten Krankheiten behandeln. Nicht umsonst umfasst die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitete Liste der weltweit für die Gesundheitsversorgung wichtigsten Arzneimittel nahezu ausschließlich Generika (WHO List of Essential Medicines).

In Deutschland decken Generikaunternehmen 78 % des gesamten Arzneimittelbedarfs – Tendenz: steigend. In Deutschland kommt ein Arzneimittel, und damit auch ein Generikum, erst auf den Markt, wenn es die Zulassung der zuständigen deutschen oder europäischen Behörde bekommen hat. Diese prüft nach strengsten Kriterien Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels.

*Quelle: Pro Generika